Fördermöglichkeiten des Landesprogramms
Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Förderbereichen, den damit verbundenen Fördervoraussetzungen, möglichen Antragsfristen und zur Verfügung stehenden Budgets. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert.
Für einen Großteil der Fördermaßnahmen des Landesprogramms Fischerei und Aquakultur 2021-2027 gibt es keine festen Antragsfristen; eine Antragstellung ist hier jederzeit möglich; bei einigen Maßnahmen gibt es jedoch Förderaufrufe mit festen Stichtagen.
Die digitale Antragstellung ist seit September 2024 über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein möglich. Sie benötigen hierfür ein Servicekonto, um online Anträge zu stellen und Rückmeldungen dazu zu erhalten. Hier erfahren Sie mehr zur digitalen Antragstellung und Kommunikation. Auf den untenstehenden Seiten mit Informationen zu den einzelnen förderfähigen Maßnahmen finden Sie jeweils den Link, der Sie direkt zum digitalen Antrag führt. Außerdem finden Sie dort Ihre zuständigen AnsprechpartnerInnen im Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL).
Förderfähige Maßnahmen
Diese Maßnahmen werden in Schleswig-Holstein angeboten:
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Ausbildungsförderung Aquakultur und Binnenfischerei |
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Förderung von Fischereibetrieben |
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Verarbeitung und Vermarktung |
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Infrastruktur, Fischereiforschung und Biodiversität |
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Aquakultur |
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Fischwirtschaftsgebiete |
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Fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere |
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Landeseigene Maßnahmen |