Allgemeine Sportförderung
Schleswig-Holstein fördert die Bundesstützpunkte Rudern, Segeln und Beachvolleyball, das Team SH, die Landesstützpunkte und Landesleistungszentren sowie den Olympiastützpunkt Hamburg/ Schleswig-Holstein. Auch Fußball-Fan-Projekte, Sport(stätten)entwicklungspläne, das FSJ im Sport, Sport für Menschen mit Behinderungen oder die Special Olympics Meisterschaften und Wettkämpfe werden unterstützt. Das Land fördert ebenfalls Bewegung im öffentlichen Raum, den Schwimmsport sowie Sportgroßveranstaltungen.
Die finanzielle Förderung des Sports erfolgt in Schleswig-Holstein seit 2. Februar 2022 nach dem Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glückspielwesens in Deutschland (GVOBl. Schl.-H. S. 92). Von den Zweckabgaben sind acht Prozent, mindestens elf Millionen Euro, für die Förderung des Sports zu verwenden. Davon sind 800.000 Euro für die allgemeine Förderung des außerschulischen Sports bestimmt.