Kommunalrecht
Die Selbstverwaltung der Gemeinden wird durch Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes garantiert. Die Rahmenbedingungen für das Zusammenleben und Zusammenarbeiten vor Ort in den Gemeinden, Städten und Kreisen werden durch verschiedene Rechtsnormen gesetzt. Ein Teil davon wird in der Kommunalabteilung des Innenministeriums betreut.
Rechtliche Grundlagen
Kommunales Verfassungsrecht
Der rechtliche Grundpfeiler für das selbstverwaltete Gemeinwesen in unseren schleswig-holsteinischen Kommunen ist das kommunale Verfassungsrecht.
Kommunalaufsicht
Das Innenministerium ist Kommunalaufsichtsbehörde für alle elf schleswig-holsteinischen Kreise sowie für die Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern.
Bürgerrechte
Jeder Bürger und jede Bürgerin kann in der Gemeinde oder im Kreis mitwirken, zum Beispiel bei der Wahl der Gemeinde- oder Stadtvertretung oder des Kreistags.
Kommunale Abgaben
Das Kommunalabgabengesetz regelt die Möglichkeiten der Gemeinden und Kreise, Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben zu erheben.