Ersatzverkündung (§ 60 Absatz 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ersatzverkündet am 23. Dezember 2024, berichtigt am 8. Januar 2025)

Letzte Aktualisierung: 08.01.2025