Organisation und Aufbau
Bund, Land und Kreise haben im Katastrophenschutz unterschiedliche Aufgaben. Sie werden bei Bedarf unter einheitlicher Leitung zusammengeführt.
Rechtlich gesehen ist der Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall Bundessache (Artikel 73 Grundgesetz). Dagegen ist der Katastrophenschutz im Frieden Ländersache (Artikel 70 Grundgesetz). Die Hilfeleistungssysteme greifen ineinander, indem der friedensmäßige Katastrophenschutz auch im Verteidigungsfall Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung wahrnimmt. Umgekehrt stehen Teile des Zivilschutzes den Ländern auch für die Gefahrenabwehr im Frieden zur Verfügung.
Die unterschiedlichen Aufgaben von Bund, Land und Kreisen bzw. kreisfreien Städten werden bei Bedarf unter einheitlicher Leitung zu einem Einsatz zusammengeführt. Bund und Länder stützen sich in ihrer Zusammenarbeit wiederum weitgehend auf die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der privaten und öffentlichen Katastrophenschutzorganisationen.
Aufgabe des Landes
Das schleswig-holsteinische Innenministerium hat als oberste Katastrophenschutzbehörde die Fachaufsicht über die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Gemeinde Helgoland. Es führt bei Bedarf die Katastrophenschutzbehörden unter einheitlicher Leitung zu einem Einsatz zusammen.
Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte sowie Helgoland
Auf die unteren Katastrophenschutzbehörden sind alle Aufgaben zur Vorbereitung und Abwehr vor Ort übertragen. Dazu gehören das Krisenmanagement mit einer entsprechenden Führungsorganisation und die Ausbildung des Katastrophenschutzdienstes, den öffentliche und private Träger wahrnehmen:
Träger des Katastrophenschutzes
Öffentliche Träger sind:
- die Gemeinden mit ihren Feuerwehren
- Ämter und Zweckverbände, wenn sie Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe wahrnehmen
- Das Technische Hilfswerk (THW)
- freiwillige Regiekräfte der Katastrophenschutzbehörde
Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
THW-Landesverband Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
Private Träger sind:
Deutsches Rotes Kreuz - Landesverband Schleswig-Holstein
Arbeiter-Samariter-Bund Schleswig-Holstein
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)
Private Träger müssen allgemein zur Mitwirkung im Katastrophenschutz geeignet und vom Innenministerium anerkannt sein.