Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Zur Umsetzung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz), hat das MEKUN eine interne "Meldestelle Hinweisgeberschutz" eingerichtet.
Sie nimmt Meldungen zu Missständen innerhalb des Geschäftsbereichs des MEKUN entgegen. Die Meldestelle steht neben den Beschäftigten des MEKUN und seines Geschäftsbereichs auch natürlichen Personen offen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem MEKUN oder seinem Geschäftsbereich in Kontakt stehen. Das sind beispielsweise externe Handwerker, Lieferanten, Dienstleister oder andere Geschäftspartner. Die Meldungen werden absolut vertraulich behandelt. Die hinweisgebenden Personen können sicher sein, in Folge ihres Hinweises nicht benachteiligt zu werden oder Repressalien befürchten zu müssen.
Die interne Meldestelle ist wie folgt erreichbar:
Funktionspostfach: Hinweisgeberschutz@mekun.landsh.de
Telefon: Kai Krogmann, 0431/988-7070; Vertretung: Dennis Eickstädt, 0431/988-7035
Postadresse MEKUN: Interne Meldestelle Hinweisgeberschutz, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel
Weitere Meldekanäle:
Neben der o. g. internen Meldestelle können sich hinweisgebende Personen auch an eine externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie beim Bundeskartellamt wenden.
Diese sind erreichbar unter:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes.html
https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Hinweisgeberstelle/hinweisgeberstelle_node.html
https://www.bundeskartellamt.de/DE/Kartellverbot/Anonyme_Hinweise/anonymehinweise_node.html
Hier finden Sie Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei einer Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz an das MEKUN und Ihre Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):