Festsetzung der Kostenbeiträge von Umschülerinnen und Umschülern nach § 23 Abs. 6 Schulgesetz (SchulG) für den Besuch von Berufsschulen einschl. Bezirksfachklassen und Landesberufsschulen für das Schuljahr 2024/25

Runderlass des Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung -SHIBB Landesamt- vom 12. Februar 2025 – SHIBB 117 -

Letzte Aktualisierung: 12.02.2025

Für das Schuljahr 2024/25 setze ich die Kostenbeiträge für den Besuch von Berufsschulen einschl. Bezirksfachklassen und Landesberufsschulen von Umschülerinnen und Umschülern nach § 23 [6] Schulgesetz (SchulG) wie folgt fest:

  1. Für Berufsschulen einschließlich Bezirksfachklassen auf € 6.070,-
    pro Umschülerin oder Umschüler,

  2. für Landesberufsschulen auf € 7.001,-
    pro Umschülerin oder Umschüler.
    Darin sind die Kosten der Unterhaltung und Bewirtschaftung eines Heimes, das mit der Landesberufsschule als verbunden anerkannt ist (§ 125 [4] SchulG), angemessen i.H.v. € 231,00 berücksichtigt.
    In die Beiträge sind die durchschnittlichen Kosten der Lehrkräfte in voller Höhe einbezogen (§ 36 [2] SchulG).

Die Beiträge nach Nr. 1 oder 2 sind an den Schulträger bzw. das Regionale Berufsbildungszentrum zu zahlen. Diese melden die Umschüler (Name, Vorname, Ausbildungsberuf, Beginn, Ende und Maßnahmenträger/Selbstzahler) spätestens 8 Wochen nach Bekanntmachung dieses Erlasses dem Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung (SHIBB - Landesamt), Sachgebiet 11 -Justiziariat und Haushalt-, Muhliusstraße 38, 24103 Kiel.

Nach Prüfung dieser „Umschülerliste“ wird dem Schulträger, dem Regionalen Berufsbildungszentren oder einem sonstigen Träger einer Berufsschule ein Kassenzeichen vom SHIBB übermittelt, unter dem der 75%ige Landesanteil des Beitrages nach Nr. 1 oder 2 je Umschüler an das Land abzuführen ist (§ 23 [7] SchulG-SH i.V. mit § 1 Nr. 1 SHIBBZustVO).

Nachmeldungen von Umschülerinnen und Umschülern sind unverzüglich vorzunehmen.

gez.
Dr. Arno Broux
- Stellv. Direktor -