Hinweise zur Gebäudeeinmessung

Letzte Aktualisierung: 28.03.2025

Sie planen ein Haus, eine Garage oder ein anderes Gebäude zu bauen oder wollen bauliche Veränderungen an Ihrem bestehenden Gebäude vornehmen? Oder wurden Sie vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH) mit der „Aufforderung zur Gebäudeeinmessung“ gebeten, die Einmessung eines Gebäudes zu veranlassen? Dann ist dieser Flyer genau der Richtige für Sie.

Hinweise zur Gebäudeeinmessung (PDF, 2MB, Datei ist barrierefrei)