Ihre Ansprechpartnerinnen und -partner für Fragen des Straßenrechts
Insbesondere für Widmungen, Umstufungen und Einziehung von überörtlichen Straßen, Festsetzung von Ortsdurchfahrten gemäß StrWG und FStrG, Anbau und Sondernutzung
Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von überörtlichen Straßen, Festsetzung von Ortsdurchfahrten nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) und Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
Gabriele Mielke
Anbau und Sondernutzung
Insbesondere Werbeanlagen an und Zufahrten zu überörtlichen Straßen