Fragen und Antworten
Schauen Sie sich den Bereich für häufig gestellte Fragen an. Oft lassen sich so bereits Fragen einfach und unbürokratisch klären.
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Wie viele Asylsuchende kamen zuletzt nach Schleswig-Holstein und wo kamen sie her?
Zahlen und Daten finden Sie in unserem aktuellen Zuwanderungsbericht.
Was ist eine Erstaufnahmeeinrichtung?
Jedes Bundesland ist verpflichtet, die für die Unterbringung Asylbegehrender erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten (§44 Abs.1 AsylG). Hier werden die Asylsuchenden in den ersten Wochen vor und nach Stellung ihres Asylerstantrages in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht. Betreuungsgesellschaften wie das Deutsche Rote Kreuz stellen in dieser Zeit Verpflegung, Unterkunft und soziale Betreuung sicher. Die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Schleswig-Holstein befindet sich in Neumünster. Nach ihrer Aufnahme werden die Zufluchtsuchenden in einer von vier Landesunterkünften untergebracht, bis ihr weiterer Weg geklärt ist.
Landesunterkünfte in Schleswig-Holstein
Informationen für Geflüchtete
Unsere Informationen und Hilfe für Flüchtlinge stellen wir auf Deutsch, Arabisch, Farsi, Englisch, Russisch, Kurdisch (Kurmancî) und Tigrinya zur Verfügung.
Wie fördert das Land Menschen, die freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückreisen wollen, aber nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen?
Schleswig-Holstein gewährt in diesen Fällen eine Reisebeihilfe. Die Modalitäten regelt die Anlage Personal- und Sachausgaben zur Förderrichtlinie Rückkehrberatung und Reintegration (PDF, 69KB, Datei ist barrierefrei).
Wie unterstützt das Land Menschen, die freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückreisen wollen, bei der Reintegration?
Das Land fördert die freiwillige Rückkehrberatung und Reintegrationsmaßnahmen. Gefördert werden regionale Rückkehr- und Reintegrationsprojekte staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen, die die Beratung von Rückkehrinteressierten durchführen. Hier finden Sie die entsprechende Förderrichtlinie Rückkehrberatung und Reintegration (PDF, 105KB, Datei ist barrierefrei).
Wer ist für das Asylverfahren zuständig?
Die zentrale Rolle beim Asylverfahren liegt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das Bundesamt führt Gespräche mit dem Asylbewerber und entscheidet am Ende über den Asylantrag. Gegen eine mögliche Ablehnung kann der Asylbewerber vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Bei Fragen zum Asylverfahren setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Bundesamt in Verbindung, da das Landesamt hier keinerlei Auskünfte geben kann.
Weitere Fragen und Antworten
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat einen umfassenden Fragenkatalog zusammengestellt.
Sie können uns für Fragen, die bis hierhin nicht geklärt werden konnten, kontaktieren.