Landesfilmarchiv
Im Jahr 1987 wurde als neue Institution das Landesfilmarchiv eingerichtet.
Seit 1987 hat der herkömmliche, schriftgutbezogene Aufgabenbereich des Landesarchivs eine markante Erweiterung erfahren, indem vom Land erstmals eine professionelle Filmarchivierung eingerichtet und dem Landesarchiv übertragen wurde.
Erhalt historischer Filmdokumente
Das Landesfilmarchiv ermittelt und erwirbt landesbezogene Filmdokumente, die – oft nur als Einzelstücke überliefert – in ihrer Erhaltung gefährdet sind. Die Dokumentarfilme werden restauratorisch und konservatorisch bearbeitet, in klimatisierten Magazinräumen eingelagert und inhaltlich erschlossen. Für die Benutzung, auch im Lesesaal, stehen moderne Geräte und auch elektronische Träger zur Verfügung. Ein Findbuch mit genauen Angaben zu den Filmen ist publiziert.
Weitere Informationen
Aufgaben und Arbeit des Landesfilmarchivs werden in einem eigenen Faltblatt ausführlicher dargestellt. Es ist im Landesarchiv erhältlich. Weitergehende Informationen über das Landesfilmarchiv finden Sie auch auf den Internetseiten des Netzwerks Mediatheken.