Betroffene von Schädigungen bei Ableistung des Zivildienstes
Leistungsberechtigte
Einen Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung besteht dann, wenn eine gesundheitliche Schädigung in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Zivildienst aufgetreten ist.
Das ist zum Beispiel der Fall bei
- Arbeitsunfällen
- Angriffen auf die eigene Person
- Unfällen während Dienstreisen
- Unfällen auf dem Hin- oder Rückweg zum Antritt oder der Beendigung des Zivildienstes