Kriegsopfer
Leistungsberechtigte
Kriegsopfer haben einen Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung, wenn sie im Inland durch Vorgänge im Zusammenhang mit einem der beiden Weltkriege gesundheitlich geschädigt wurden.
Soldat*innen der Bundeswehr haben auf Antrag Anspruch auf Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz, wenn Sie eine gesundheitliche Schädigung durch die Ausübung ihres Wehrdienstes erlitten haben.
Zuständig ist die Bundeswehrverwaltung.