Auslandstätigkeit
Wenn Sie im Ausland in einem akademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation (Ausbildungsnachweis).
Dieses bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Es zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden (Unbedenklichkeitsbescheinigung – Certificate of good standing).
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihre letzte berufliche Tätigkeit in Schleswig-Holstein ausgeübt haben.
Für die Beantragung des Certificate of good standing haben wir ein E-Mail-Postfach für Sie eingerichtet:
E-Mail: Good-Standing@lasg.landsh.de
Hierfür benötigen wir:
- amtlich beglaubigte Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung (nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)
- amtlich beglaubigte Promotionsurkunde (sofern vorhanden und der Titel in das Good Standing mit aufgenommen werden soll)
- amtlich beglaubigte Namensänderungsurkunde (sofern zutreffend).
Diese Unterlagen senden Sie bitte an:
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit
Dezernat Gesundheitsberufe
Gartenstraße 24
24534 Neumünster