Aufgaben der Arzneimittelüberwachung nach dem Apothekengesetz (ApoG)
Für die Errichtung und den Betrieb von öffentlichen und Krankenhausapotheken ist das Apothekengesetz (ApoG) mit seinen dazu erlassenen Rechtsverordnungen, insbesondere die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) maßgeblich.
Das LASG, Abteilung Gesundheitsschutz ist unter anderem zuständig für:
- Apothekenbetriebserlaubnisse
- Erlaubnisse zum Führen von Filialapotheken
- Erlaubnisse für den Versandhandel mit Arzneimitteln
- Überwachung von Apotheken durch die Landespharmazieräte
- Anzeigepflichtige Änderungen nach ApoG und ApBetrO
Ansprechpartner
Kontaktpersonen Apotheken
- Apothekenrecht, pharmazeutische Angelegenheiten
Frau Dr. Welsch-Kunze
- Apothekenüberwachung (Revisionswesen)
Frau Simroth
- Erteilung von Apothekenbetriebserlaubnissen und Versandhandelserlaubnissen, Genehmigungen zur Verwaltung von Apotheken
Anzeigen von wesentlichen baulichen Veränderungen nach § 4 Abs. 6 ApBetrO;
Anzeigen zum Wechsel der Filialleitung nach § 2 Abs. 5 Nr. 2 S. 2 ApoG
Anzeigen über Nebentätigkeiten des Apothekenleiters nach § 2 Abs. 5 Satz 3 ApBetrO (länger als 3 Monate im Jahr)
Zulassung einer Vertretung des Apothekenleiters nach § 2 Abs. 5 Satz 3 ApBetrO (länger als 3 Monate im Jahr)
Schließung von Apotheken
Frau Liberka
- Genehmigung von Arzneimittelversorgungsverträgen nach § 14 ApoG
Frau Lamberty - Anzeige von Qualitätsmängeln und Meldung an die Arzneimittelkommission der Apotheker (AMK)
Frau Mijatovic
Besondere Zuständigkeiten außerhalb des LASG
-
Besondere Zuständigkeiten außerhalb des LASG
Organisation des Apothekennotdienstes, Anerkennung von Rezeptsammelstellen und Genehmigungen von Arzneimittel-HeimversorgungsverträgenÜberwachung des Handels mit freiverkäuflichen, also nicht apothekenpflichtigen Arzneimitteln
Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte