Anträge für öffentliche Arbeitgebende
Sie sind öffentliche:r Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und möchten Begleitende Hilfen im Arbeitsleben für eine:n Mitarbeiter:in beantragen?
Hier finden öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Antragsformulare des Integrationsamtes Schleswig-Holstein zur Gewährung von Begleitenden Hilfen im Arbeitsleben:
- Antrag auf Leistungen zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze (§15 SchwbAV) und/oder Leistungen zur behindertengerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen (§ 26 SchwbAV) (PDF, 278KB, Datei ist barrierefrei)
- Antrag auf Leistungen bei außergewöhnlicher Belastung (§ 27 SchwbAV) (PDF, 354KB, Datei ist barrierefrei)
- Antrag auf Leistungen von sonstigen Maßnahmen (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 SchwbAV) - wie z.B. die Übernahme von Dolmetscherkosten (PDF, 354KB, Datei ist barrierefrei)
Die Bearbeitung der Anträge von öffentlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern erfolgt bei uns im Haus durch das Integrationsamt.
Die Daten werden im Integrationsamt gemäß der DSGVO erhoben, verarbeitet und gespeichert. Dazu finden Sie hier das Merkblatt mit Hinweisen zum Datenschutz für sich und Ihre:n Beschäftigte:n.
Bitte händigen Sie für das Antragsverfahren das Merkblatt mit den Hinweisen zum Datenschutz an Ihre:n Beschäftigte:n aus. Die Hinweise zum Datenschutz für Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber verbleiben bei Ihnen.