Belehrung Geheimhaltung
Belehrung über die Geheimhaltung der Prüfungsaufgaben
Da die Prüfungsaufgaben mehrfach Verwendung finden können, ist es nicht zulässig, diese oder deren Bearbeitung - auch nicht auszugsweise - dritten Personen zur Verfügung zu stellen.
Justizprüfungsamt bei dem
Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgericht
Von vorstehender Belehrung habe ich Kenntnis genommen.
___________, den ____________
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(Unterschrift)