Geldeinzahlungen für Gefangene
Für jeden Gefangenen führt die Anstalt ein Konto, auf das Sie Einzahlungen leisten können.
Geld für Gefangene kann bar in der Anstalt eingezahlt werden oder auf das Konto der Justizvollzuganstalt Kiel - Zahlstelle - überwiesen werden.
| Wochentage und Zeiten | |
| Montag bis Freitag: | 08.00 Uhr - 13.00 Uhr 14:00 Uhr - 15.30 Uhr |
| Überweisung: | |
| Empfänger: | Justizvollzugsanstalt Kiel - Zahlstelle |
| Institut: | Förde Sparkasse |
| BIC: | NOLADE21KIE |
| IBAN: |
DE16 2105 0170 1002 6620 03 |
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Bitte beachten Sie: Durch EU-Verordnung 881/2002 wurde angeordnet, dass diejenigen Personen, Gruppen und Organisationen, die im Anhang der Verordnung aufgeführt sind, zur Durchsetzung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik mit bestimmten spezifischen restriktiven Maßnahmen belegt werden. Zu diesen Maßnahmen gehört vor allem ein umfassendes Verfügungsverbot. Das bedeutet, dass Vermögen, Eigentum und wirtschaftliche Ressourcen dieser Personen, Gruppen und Organisationen eingefroren werden, ihnen Gelder weder direkt noch indirekt zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen dürfen und ihnen keine wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden dürfen, wodurch sie Gelder, Waren und Dienstleistungen erwerben könnten. Gefangene, die auf der sogenannten Finanzsanktionsliste (https://www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/) stehen, dürfen ohne Ausnahmegenehmigung der Deutschen Bundesbank nicht über Gelder oder Wertgegenstände verfügen. Für diese Gefangenen können keinerlei Einzahlungen, weder mittels Überweisung noch als Bareinzahlung, getätigt werden. In diesen Fällen dürfen keine Überweisungen und Einzahlungen angenommen werden. |