Telefonate
Hinweise zum telefonischen Kontakt mit Gefangenen.
Untersuchungsgefangene
Der Untersuchungsgefangene darf auf eigene Kosten mit seinem Verteidiger telefonieren. Telefonate mit anderen Teilnehmern bedürfen je nach richterlicher Anordnung einer Zustimmung des zuständigen Gerichts.
Strafgefangene
Die in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Itzehoe untergebrachten Strafgefangenen können ein Kartentelefon in der Anstalt nutzen. Das Führen eines Telefonates muss im Einzelfall beantragt werden.