Besuchsregelungen
Für den Besuch von Untersuchungsgefangenen und Strafgefangenen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Flensburg gelten unterschiedliche Bestimmungen.
Besuch für Gefangene
Wenn Sie einen Untersuchungsgefangenen besuchen möchten, beantragen Sie bitte beim zuständigen Gericht eine Besuchserlaubnis - wenn Sie häufiger einen Besuch abhalten möchten, beantragen Sie bitte eine Dauerbesuchserlaubnis.
Wenn Sie einen Strafgefangenen besuchen möchten, benötigen Sie einen gültigen Personal- oder Reisepass
Verhaltensregeln
Der Besuch kann nur stattfinden, wenn Sie und Ihr Angehöriger die nachstehenden Verhaltensregeln für eine ordnungsgemäße Besuchsdurchführung einhalten:
- An der Anstaltspforte werden nur die namentlich auf dem Besuchsschein genannten Besucherinnen und Besucher (höchstens 3 Personen), die sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen müssen, eingelassen.
- Sie werden von dort durch eine Beamtin oder einen Beamten abgeholt und zum Besuchsraum gebracht.
- Vor dem Besuchsbeginn werden Sie durch eine Metallrahmensonde geführt (den Kontrollen auf Flughäfen vergleichbar) gegebenenfalls mit einer Metallsonde durchsucht.
- Ohne Genehmigung der Anstalt dürfen keine Gegenstände eingebracht werden.
- In den Besuchsräumen ist das Rauchen untersagt.
- Besucher dürfen Gefangenen ohne Erlaubnis weder etwas übergeben noch etwas von ihnen annehmen
| Besuch von Untersuchungsgefangenen und Strafgefangenen | |
| Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag: | Kein Besuch |
| Mittwoch: | 14.00 - 19.00 Uhr |
| Donnerstag: | Kein Besuch |
| Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Einzelbesuch (vom zuständigen Gericht angeordnet): | |
| Montag/Mittwoch und Freitag: | 13.00 - 15.00 Uhr |
| Samstag/Sonntag: | Kein Besuch |
Einlass jeweils bis 30 Minuten vor Besuchsende.