Besuchsregelungen

Für den Besuch von Untersuchungsgefangenen und Strafgefangenen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Flensburg gelten unterschiedliche Bestimmungen.

Letzte Aktualisierung: 07.04.2015

Besuch für Gefangene

Wenn Sie einen Untersuchungsgefangenen besuchen möchten, beantragen Sie bitte beim zuständigen Gericht eine Besuchserlaubnis - wenn Sie häufiger einen Besuch abhalten möchten, beantragen Sie bitte eine Dauerbesuchserlaubnis.

Wenn Sie einen Strafgefangenen besuchen möchten, benötigen Sie einen gültigen Personal- oder Reisepass

Verhaltensregeln

Der Besuch kann nur stattfinden, wenn Sie und Ihr Angehöriger die nachstehenden Verhaltensregeln für eine ordnungsgemäße Besuchsdurchführung einhalten: 

  • An der Anstaltspforte werden nur die namentlich auf dem Besuchsschein genannten Besucherinnen und Besucher (höchstens 3 Personen), die sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen müssen, eingelassen.
  • Sie werden von dort durch eine Beamtin oder einen Beamten abgeholt und zum Besuchsraum gebracht. 
  • Vor dem Besuchsbeginn werden Sie durch eine Metallrahmensonde geführt (den Kontrollen auf Flughäfen vergleichbar) gegebenenfalls mit einer Metallsonde durchsucht.
  • Ohne Genehmigung der Anstalt dürfen keine Gegenstände eingebracht werden. 
  • In den Besuchsräumen ist das Rauchen untersagt. 
  • Besucher dürfen Gefangenen ohne Erlaubnis weder etwas übergeben noch etwas von ihnen annehmen
Besuch von Untersuchungsgefangenen und Strafgefangenen
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: Kein Besuch
Mittwoch: 14.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag: Kein Besuch
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Einzelbesuch (vom zuständigen Gericht angeordnet):
Montag/Mittwoch und Freitag: 13.00 - 15.00 Uhr
Samstag/Sonntag: Kein Besuch

Einlass jeweils bis 30 Minuten vor Besuchsende.