Kur-, Erholungs- und Tourismusorte
Kur-, Erholungs- und Tourismusorte bieten die optimalen Voraussetzungen für Gesundheit und Erholung während einer Kur oder eines Urlaubs.
In Schleswig-Holstein gibt es 190 staatlich anerkannte Kur-, Erholungs- und Tourismusorte. Aufgrund ihrer hochwertigen medizinischen Angebote und der passenden Infrastruktur bieten sie im Rahmen einer Kur oder eines Urlaubs die besten Voraussetzungen für Gesundheit, Erholung und Genesung.
Kurort oder Heilbad?
Die Gemeinden können auf Antrag als
- Heilbad,
- Seeheilbad,
- Seebad,
- Kneipp-Heilbad,
- Kneipp-Kurort,
- Heilklimatischer Kurort,
- Luftkurort,
- Erholungsort oder
- Tourismusort
anerkannt werden.
Hierzu müssen sie die Voraussetzungen, die in der Kurortverordnung aufgezählt werden, erfüllen.
Landesverordnung über die Anerkennung als Kurort, Erholungsort oder Tourismusort (KurortVO)
Beitrag zur Qualitätssicherung
Mit dem Anerkennungsverfahren von Kur- und Erholungsorten findet ein bedeutender Beitrag zur Qualitätssicherung im schleswig-holsteinischen Gesundheitstourismus statt.
Zuständig für die Anerkennung ist das Tourismusreferat des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus:
Mathias Rosky
mathias.rosky@wimi.landsh.de
Tel. 0431 988-4432