Leistungen für Ziegen

Letzte Aktualisierung: 11.04.2025

LeistungsartLeistungsumfang
Entschädigungen und Erstattungen
Entschädigungen nach § 15 ff TierGesGTierverlustgemeiner Wert (Verkehrswert) der Ziege / der Ziegen
Erstattungen nach § 16 Abs. 4 TierGesGTötung und Verwertungin nachgewiesener Höhe
Beihilfen
BrucelloseBlutprobenentnahme50,00 / Bestand und 4,58 / Blutprobe
Transmissible spongiforme Enzephalopathien (TSE)Probenentnahme bei Schlachtziegen1. Ziege 6,72 ,
2. bis 6. Ziege 5,04 und
jede weitere Ziege 2,38 zzgl. gesondert erforderlicher Transport 0,30 /km
Probenvorbereitung bei verendeten Ziegen älter 18 Monate5,19 je Ziege
Maul- und Klauenseuche (MKS)Nationale MKS-ImpfstoffbankAnteil der Ziegen an den Gesamtkosten für Schleswig-Holstein
Impfung im SeuchenfallKosten für Impfung und Impfstoff
TierkörperbeseitigungAbholung toter Ziegen vom landwirtschaftlichen Betrieb und deren unschädliche Beseitigungin Höhe der von dem Verarbeitungsbetrieb für Tierische Nebenprodukte erhobenen Entgelte