Leistungen für Schafe

Letzte Aktualisierung: 11.04.2025

LeistungsartLeistungsumfang
Entschädigungen und Erstattungen
Entschädigungen nach § 15 ff TierGesGTierverlustgemeiner Wert (Verkehrswert) des Schafes / der Schafe
Erstattungen nach § 16 Abs. 4 TierGesGTötung und Verwertungin nachgewiesener Höhe
Beihilfen
BrucelloseBlutprobenentnahme50,00 / Bestand und 4,58 / Blutprobe

Transmissible spongiforme Enzephalopathien (TSE)

Probenentnahme bei Schlachtschafen1. Schaf 6,72 ,
2. bis 6. Schaf 5,04 und
jedes weitere Schaf 2,38 zzgl. gesondert erforderlicher Transport 0,30 /km
Probenvorbereitung bei verendeten Schafen älter 18 Monate5,19 je Schaf
Maul- und Klauenseuche (MKS)Nationale MKS-ImpfstoffbankAnteil der Schafe an den Gesamtkosten für Schleswig-Holstein
Impfung im SeuchenfallKosten für Impfung und Impfstoff
TierkörperbeseitigungAbholung toter Schafe vom landwirtschaftlichen Betrieb und deren unschädliche Beseitigungin Höhe der von dem Verarbeitungsbetrieb für Tierische Nebenprodukte erhobenen Entgelte