Leistungen für Geflügel

Letzte Aktualisierung: 08.04.2024

LeistungsartLeistungsumfang
Entschädigungen und Erstattungen
Entschädigungen nach § 15 ff TierGesGTierverlustgemeiner Wert (Verkehrswert) des Geflügels
Erstattungen nach § 16 Abs. 4 TierGesGTötung oder Verwertungin nachgewiesener Höhe
Beihilfen
TierkörperbeseitigungAbholung toter Tiere vom landwirtschaftlichen Betrieb und deren unschädliche Beseitigungin Höhe der von dem Verarbeitungsbetrieb für Tierische Nebenprodukte erhobenen Entgelte; für die Abholung begrenzt auf das Entgelt für die Anfahrt der Tierewagen, für die Abholung und Entsorgung in Kadaverbehältern begrenzt auf die Höhe von 50 % des Entgeltes