Private Arbeitgebende mit Sitz im Kreis Pinneberg
Der Beschäftigungsort des zu fördernden Menschen mit Schwerbehinderung liegt im Kreis Pinneberg?
Anträge
Titel der Downloadtabelle
- Antrag auf Leistungen zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze (§15 SchwbAV) und/oder Leistungen zur behindertengerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen (§ 26 SchwbAV) (örtliche Fürsorgestelle des Kreis Pinneberg) (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Antrag auf Leistungen bei außergewöhnlicher Belastung (§ 27 SchwbAV) und / oder Antrag auf Leistungen von sonstigen Maßnahmen (§ 26 Abs. 1 Nr. 4 SchwbAV) - wie z.B. die Übernahme von Dolmetscherkosten (örtliche Fürsorgestelle des Kreis Pinneberg) (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Datenschutzhinweise
Bitte händigen Sie sowohl das das Merkblatt mit den Hinweisen zum Datenschutz der örtlichen Fürsorgestelle, als auch das des Integrationsamtes an Ihre:n Beschäftigte:n aus.
Die Hinweise zum Datenschutz für Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber verbleiben bei Ihnen.