Vordrucke Rennwett- und Lotteriegesetz
Vordrucke zur Steueranmeldung für Veranstaltungen, die dem Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) unterliegen
Zum 1. Juli 2021 ist die Neuregelung des Rennwett- und Lotteriegesetz in Kraft getreten. Neben der bisherigen Besteuerung von Rennwetten, Sportwetten und Lotterien unterliegen nun auch die Veranstaltungen von virtuellem Automatenspiel und Online-Poker diesem Gesetz.
Wer ist betroffen?
Hier finden die Veranstalter, die ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Ort der Geschäftsleitung oder Sitz in Schleswig-Holstein haben, die ausfüllbaren Vordrucke des Landes Schleswig-Holstein zur Steueranmeldung.
Welches Finanzamt ist zuständig?
Die Steueranmeldungen sind an das in Schleswig-Holstein zentral zuständige Finanzamt Kiel, Feldstr. 23, 24105 Kiel zu richten.
Ergänzende Informationen
Zum Herunterladen
- Anmeldung zur Totalisatorsteuer
- Anmeldung zur Buchmachersteuer
- Anmeldung zur Sportwettensteuer
- Anmeldung zur Lotteriesteuer - einmalige Ziehung
- Anmeldung zur Lotteriesteuer - mehrere Ziehungen
- Anmeldung zur Virtuellen Automatensteuer
- Anmeldung zur Online-Pokersteuer
- Anlage gemäß § 7 Abs. 3 RennwLottG zur Steueranmeldung
- Anzeige einer Lotterie oder Ausspielung