Warenverkauf, Werbung, Sammlung, Sponsoring
§ 29 Schulgesetz - Warenverkauf, Werbung, Sammlungen, Sponsoring und politische Betätigungen
Lebensmittelverkauf (Auszug aus der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates)
Verbot der Werbung in der Schule gemäß § 29 Schulgesetz (PDF, 367KB, Datei ist nicht barrierefrei)
siehe auch Fotografieren in der Schule