Warenverkauf, Werbung, Sammlung, Sponsoring

§ 29 Schulgesetz - Warenverkauf, Werbung, Sammlungen, Sponsoring und politische Betätigungen

Lebensmittelverkauf (Auszug aus der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates)

Verbot der Werbung in der Schule gemäß § 29 Schulgesetz  (PDF, 367KB, Datei ist nicht barrierefrei)

siehe auch Fotografieren in der Schule

Letzte Aktualisierung: 15.08.2024