Versicherung
§ 48 Absatz 2 Schulgesetz - Umfang der Aufgaben
Versicherung für Klassenfahrten/Schulausflüge/Wandertage siehe Lernen am anderen Ort
Formulare für Versicherungen für Klassenfahrten/Schulausflüge/Wandertage siehe Lernen am anderen Ort
§ 48 Absatz 2 Schulgesetz - Umfang der Aufgaben
Versicherung für Klassenfahrten/Schulausflüge/Wandertage siehe Lernen am anderen Ort
Formulare für Versicherungen für Klassenfahrten/Schulausflüge/Wandertage siehe Lernen am anderen Ort