§ 19 Landesbeamtengesetz (LBG) - Probezeit
§ 5 Landesbeamtengesetz (LBG) - Beamtinnen und Beamte auf Probe in Ämtern mit leitender Funktion
Beamtenverhältnis auf Probe in Ämtern mit leitender Funktion nach § 5 LBG / Verfahren zur Entscheidung über die endgültige Übertragung auf Lebenszeit (PDF, 210KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Abkürzung der Probezeit bei Lehrkräften aufgrund der Anrechnung von Vordienstzeiten (PDF, 134KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Letzte Aktualisierung: 04.01.2022