Datenschutz im Schulwesen
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO).
Insbesondere in Rechtsvorschriften wird die DSGVO auch als Verordnung (EU) 2016/6791 benannt. Die DSGVO enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie findet auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung Anwendung und gilt daher für die Schulverwaltung mitsamt den öffentlichen Schulen.
§ 30 Schulgesetz - Verarbeitung von Daten
§ 31 Schulgesetz - Datenübermittlung an Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler
Landesverordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten an öffentlichen Schulen
Zentrale-Stelle-Verordnung Schule
Schule und Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) (PDF, 198KB, Datei ist barrierefrei)
Broschüre des Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD): Datenschutz und Sozialarbeit an Schulen - Handreichung für die Datenverarbeitung der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter
weitere Informationen unter Schuldatenschutz FAQ
siehe auch unter Internet
Informationen des Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz für Schulen und Hochschulen unter Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz - Information für Schulen und Hochschulen