Anlage 1: Anmeldung einer Investitionsmaßnahme gemäß Nr. 8 der Richtlinie zur Umsetzung des Schulbau- und Schulsanierungsprogramms IMPULS 2030 II an die kommunalen Träger öffentlicher Schulen
Richtlinie zur Umsetzung des Schulbau- und Schulsanierungsprogramms IMPULS 2030 II an die kommunalen Träger öffentlicher Schulen
Diese Richtlinie tritt zum 1. Januar 2021 rückwirkend in Kraft. Sie hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2025.