Atomrechtliche Verfahren
Die Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren für kerntechnische Anlagen in Schleswig-Holstein werden von der Abteilung Reaktorsicherheit und Strahlenschutz des Ministeriums durchgeführt, und zwar in vier technischen Referaten und einem juristischen Referat.
Die Verfahren beziehen sich auf die drei Kernkraftwerke:
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sowie auf den 1958 in Betrieb gegangenen Forschungsreaktor FRG-1 des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (thermische Leistung 5 Megawatt), der am 28. Juni 2010 endgültig abgeschaltet wurde.