Öffentliche Bekanntmachung für den Antrag der Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach § 7 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und den Bauantrag nach § 64 Landesbauordnung (LBO) zur Errichtung eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe

Letzte Aktualisierung: 25.07.2018

Öffentliche Bekanntmachung für den Antrag der Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach § 7 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und den Bauantrag nach § 64 Landesbauordnung (LBO) zur Errichtung eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe

Öffentliche Bekanntmachung für den Antrag der Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach § 7 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und den Bauantrag nach § 64 Landesbauordnung (LBO) zur Errichtung eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe  (PDF, 195KB, Datei ist barrierefrei)