Vertragsrecht der Eingliederungshilfe
Der Landesrahmenvertrag ist Grundlage für die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen den kommunalen Trägern der Eingliederungshilfe und den Leistungsanbietern.
Der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein wurde am 15. November 2024 von Sozialministerin Aminata Touré, den Verbänden der Leistungserbringer sowie den Kreisen und kreisfreien Städten unterzeichnet. An der Entstehung des Vertrages waren die Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen maßgeblich beteiligt.
Der Landesrahmenvertrag ist Grundlage für die Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen den kommunalen Trägern der Eingliederungshilfe und den Leistungsanbietern.
Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX
Beschlüsse Vertragskommission SGB IX 2025
Beschluss 2025/01
Beschluss 2025/02
Beschlüsse Vertragskommission SGB IX 2024
Beschluss 2024/01
Beschluss 2024/02
Beschluss 2024/03
Beschluss 2024/03 „Umsetzungsempfehlungen Peers in Leistungsangeboten der Eingliederungshilfe“
Umsetzungsempfehlungen Peers in Leistungsangeboten der Eingliederungshilfe
Beschluss 2024/04
Beschluss 2024/04 zur Auskömmlichkeit der Sätze für Werkstatträte und Frauenbeauftragte
Beschluss 2024/05
Video von der Unterzeichnung des Landesrahmenvertrages im November 2024