Landesbehinderten-
gleichstellungsgesetz (LBGG)
Das LBGG regelt den Kontakt zwischen Menschen mit Behinderungen und den Trägern der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein.
Das LBGG wurde erstmals im Jahr 2002 verabschiedet und seitdem einige Male angepasst. Begleitet von einem ausführlichen Beteiligungsprozess mit Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden wurde das Gesetz umfangreich überarbeitet und im April 2022 vom Landtag verabschiedet.
Das LBGG regelt den Kontakt zwischen Menschen mit Behinderungen und den Trägern der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein. Das Gesetz normiert dabei keine Sonderrechte für Menschen mit Behinderungen, sondern soll sie in die Lage versetzen, ihre allgemeinen Menschen- und Teilhaberechte ebenso wie Menschen ohne Behinderungen ausüben zu können. Hinweis: Die Rechtsverordnungen zum LBGG (Kommunikationshilfen und Schlichtungsstelle) werden demnächst erarbeitet.