Rundfunkpolitische Leitlinien des Landes Schleswig-Holstein

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat sich für die aktuelle Medienpolitik bestimmte Leitlinien gesetzt

Letzte Aktualisierung: 02.06.2022

Folgende Leitlinien bestimmen die aktuelle Medienpolitik der schleswig-holsteinischen Landesregierung:

  • Der Rundfunk ist auch ein Kulturgut, das nicht allein wirtschaftlichen Interessen dient.
  • Die duale Rundfunkordnung soll gestärkt werden durch die programmliche, technische und finanzielle Bestands- und Entwicklungsgarantie für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll teilhaben an den inhaltlichen und technischen Entwicklungen von Telemedien, zum Beispiel im Internet.
  • Durch gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen sollen die privaten Medienanbieter in Deutschland gestärkt werden. Hamburg und Schleswig-Holstein arbeiten auch auf dem Sektor der privaten Medien eng zusammen.
  • Ein diskriminierungsfreier und chancengleicher Zugang von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk über alle Verbreitungstechniken, wie zum Beispiel Kabel, Satellit und erdgebundene Sendernetze, soll gesichert werden, um individuelle Meinungs- und Informationsfreiheit zu gewährleisten.
  • Die individuelle Medienkompetenz soll gefördert werden. Das ist Aufgabe des Offenen Kanals Schleswig-Holstein und der gemeinsamen Medienanstalt von Hamburg und Schleswig-Holstein.
  • Die Digitalisierung der Rundfunkübertragungstechnik in Hörfunk und Fernsehen soll in Zusammenarbeit der norddeutschen Länder unterstützt werden.

Der Ministerpräsident - Staatskanzlei

Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel