Der Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein
Die Staatsanwaltschaft ist Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörde. Sie ist Herrin des Ermittlungsverfahrens und trägt somit die Verantwortung für Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit, aber auch für die Gründlichkeit des Ermittlungsverfahrens sowie dessen schnelle Durchführung. Die Staatsanwaltschaft ist eine hierarchisch aufgebaute Justizbehörde.
Die Dienstaufsicht obliegt dem Generalstaatsanwalt für die Staatsanwälte beim Oberlandesgericht sowie für die Staatsanwälte seines Bezirks, den Staatsanwaltschaften in Flensburg, Kiel, Lübeck und Itzehoe.
Für den Aufgabenbereich der Dienstaufsicht und der Verwaltungstätigkeit lautet die Behördenbezeichnung:
"Der Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein"
Soweit sie vergleichbar einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht tätig wird (im Wesentlichen in Rechtsmittelsachen) lautet die Behördenbezeichnung:
"GeneralstaatsanwaltschaftSchleswig-Holstein"