Ansprechstellen Zuwanderung
Hier finden Sie einen Überblick über alle Ansprechstellen für den Bereich Zuwanderung
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge
Jedes Jahr kommen Menschen aus den verschiedensten Ländern in die Bundesrepublik Deutschland. Unter ihnen sind Asylsuchende, Bürgerkriegsflüchtlinge, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer sowie im Rahmen bundesweiter humanitärer Aufnahmeaktionen aufgenommene Personen. Schleswig-Holstein nimmt rund 3,3 % dieser nach Deutschland kommenden Menschen auf, denen das Landesamt befristet Unterkunft, Verpflegung und Unterstützung in vielen Lebensbereichen bietet. Das Landesamt ist auch zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung in Schleswig-Holstein.
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge
Zuwanderungs- und Ausländerbehörden
Aufenthaltsrechtliche Entscheidungen werden ausschließlich durch die Zuwanderungs- und Ausländerbehörden der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein getroffen.
Einzelfallberatung in den Zuwanderungs-/Ausländerbehörden
Härtefallkommission
Die Härtefallkommission kann in ausländerrechtlichen Einzelfällen Härtefallersuchen an das Innenministerium des Landes richten, wenn nach Feststellung der Kommissionsmitglieder dringende humanitäre oder persönliche Gründe den weiteren Aufenthalt des oder der vollziehbar ausreisepflichtigen Betroffenen im Bundesgebiet rechtfertigen.
HärtefallkommissionMigrationsspezifische Beratungsdienste
Migrantinnen und Migranten können in Schleswig-Holstein auf ein flächendeckendes Netz von Beratungsstellen zurückgreifen. Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und begleiten Zuwanderinnen und Zuwanderer im Integrationsprozess und befähigen sie, in Angelegenheiten des täglichen Lebens selbstständig zu handeln.
MigrationsberatungRechtliche Grundlagen
Hier erhalten Sie eine Zusammenstellung rechtlicher Grundlagen im Bereich Zuwanderung und Härtefallkommission.