Einverständniserklärung und Vertretungsvollmacht
Sie müssen Ihr Einverständnis erklären, damit die die Mitglieder und die Geschäftsstelle der Härtefallkommission Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten dürfen. Mit der Vertretungsvollmacht beauftragen Sie jemand anderen für sich, eine Anrufung an die Härtefallkommission zu richten.