Richtlinie Einzelbetriebliche Investition (GRW), gültig bis 31.12.2024

Letzte Aktualisierung: 24.04.2025

Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Förderung einzelbetrieblicher Investitionen von Unternehmen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein vom 07.05.2024 – VII 252

Richtlinie Einzelbetriebliche Investition (GRW), gültig bis 31.12.2024 (PDF, 215KB, Datei ist barrierefrei)