Richtlinie Einzelbetriebliche Investition, gültig bis 31.12.2024

Letzte Aktualisierung: 02.01.2024

Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Förderung einzelbetrieblicher Investitionen von Unternehmen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE); Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein vom 16. Dezember 2022 – VII 252

Richtlinie Einzelbetriebliche Investition, gültig bis 31.12.2024 (PDF, 187KB, Datei ist barrierefrei)