Ausgleichszulage für landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten
Schleswig-Holstein ist das "Land zwischen den Meeren": Die an der Westküste vorgelagerten Inseln und Halligen sind geprägt durch Wind, Wasser und Weiden. Urlauber schätzen diese Landschaft wegen ihrer Ursprünglichkeit.
Seit Generationen betreiben hier Landwirte überwiegend Weidewirtschaft mit Schafen und Rindern. Naturgegeben spielt der Ackerbau eine untergeordnete Rolle.
Das Wirtschaften auf den Inseln Föhr, Amrum, Pellworm und Sylt, die über keine Straßenanbindung zum Festland verfügen, bringt spezifische Standortnachteile mit sich. So ist die Zulieferung auf die Inseln zum Beispiel von Futtermitteln oder Saatgut oder umgekehrt der Transport von Milch und Tieren zum Festland mit aufwändigerer Logistik und höheren Kosten verbunden.
Das Programm des europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sieht vor, landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten zu fördern. Schleswig-Holstein zahlt einen Ausgleich für die spezifischen Standortnachteile im ausgewiesenen benachteiligten Gebiet, das die Inseln Föhr, Amrum, Pellworm und Sylt umfasst. Die Förderung soll circa 50 Prozent der Kostennachteile abdecken.
Die Förderung dient der Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Nutzung auf den Inseln an der Westküste, insbesondere der Erhaltung der Grünlandlebensräume. Sie ist zugleich ein wichtiger Beitrag zum Küstenschutz.
| Name der Maßnahme | Ausgleichszulage für andere, aus spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete (AGZ) |
| Förderzeitraum | 2014 - 2020 |
| Förderempfänger | Aktive Betriebsinhaber im Sinne des Artikel 9 der VO (EU) Nr. 1307/2013 |
| Art der Förderung | Flächenförderung |
| Gesamtbudget (2014-2020) | 7,77 Mio. Euro |
| Anteil ELER-Finanzierung | 7,50 Mio. Euro |
| Anteil Finanzierung über Bundesmittel | 0,16 Mio. Euro |
| Anteil Finanzierung über Landesmittel | 0,11 Mio. Euro |