Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse und akademischer Berufsqualifikationen
Jedes Land hat sein eigenes Hochschulsystem. Es gibt unterschiedliche Hochschulabschlüsse und unterschiedliche akademische Berufsqualifikationen. Ob der Abschluss in Ihrem Heimatland mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist, muss geprüft werden.
Für den Bereich der Hochschulabschlüsse gelten folgende Zuständigkeiten:
| Abschluss | Kontakt |
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Anerkennung internationaler Lehramtsqualifikationen |
Sie sind bereits ausgebildete Lehrkraft in Ihrem Herkunftsland und möchten in Schleswig-Holstein Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen?
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur |
| Anerkennung ausländischer Lehramtsqualifikationen | Personen mit Hochschulabschluss, die im Ausland eine Qualifikation als Lehrerin oder Lehrer erworben haben.
Der erteilte Bescheid hat in allen anderen Bundesländern Gültigkeit, ausgehend vom jeweiligen Landesrecht. Für die Anrechnung von Studienleistungen bei nicht beendeten Studiengängen sind die schleswig-holsteinischen Universitäten zuständig.
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| Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) |
Bewertung von sonstigen/nicht reglementierten Hochschulabschlüssen nach der „Lissabon-Konvention“
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) |
| Abschlüsse in Sozialer Arbeit, Sozialpädagogik, Erziehung und Bildung im Kindesalter (Kindheitspädagogik) |
Hochschule für angewandte Wissenschaften Kiel |
| akademische Gesundheitsberufe/ medizinische Hochschulabschlüsse | Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein mehr lesen |
| Architekten- und Ingenieurwissenschaftliche Abschlüsse | Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein mehr lesen |
| Abschlüsse in Veterinärmedizin | Ministerium für Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur mehr lesen |
| Abschlüsse in Rechtswissenschaft |
Rechtsanwaltskammer in Schleswig-Holstein oder
Justizprüfungsamt |