Schulprogramm Obst, Gemüse und Milch
Am Schulprogramm der Europäischen Union für Obst, Gemüse und Milch nehmen im laufenden Schuljahr 2023/ 2024 rund 250 Schulen in Schleswig-Holstein teil.
Die Europäische Union hat ein Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch auf den Weg gebracht, das die alten EU-Programme für Schulmilch und Obst und Gemüse im Jahr 2017 abgelöst hat. Schleswig-Holstein nimmt an dem neuen Programm seit dem Schuljahr 2017/18 erfolgreich Teil.
Bis zum 26. April 2024 können sich Grund- und Förderschulen aus Schleswig-Holstein wieder für die Teilnahme im Schuljahr 2024/2025 beim Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz bewerben.
Gesunde Ernährungsgewohnheiten fördern
Mit der EU-Beihilfe für die Finanzierung der Abgabe ausgewählter landwirtschaftlicher Erzeugnisse an Kinder in Bildungseinrichtungen sollen gesunde Ernährungsgewohnheiten und der Verzehr lokaler Erzeugnisse gefördert werden. Mittlerweile wird aufgrund der hohen Nachfrage das Programm auch mit Landesmitteln flankiert. Eine besonderes Gewicht wird bei diesem Programm auf eine verstärkte Förderung pädagogischer Maßnahmen an den teilnehmenden Schulen, wie z.B. Besuche von Kindern auf Bauernhöfen, gelegt.
Dafür werden pädagogische Konzepte benötigt. Auch wurden die Behörden für Gesundheit und Ernährung im Rahmen der Strategieerstellung beteiligt. Das Programm leistet einen Beitrag zur gesunden ausgewogenen Ernährung und kann damit zum Rückgang des Anteils an Menschen mit Adipositas beitragen.
Die Eckpunkte des Programms
Was wird angeboten?
- Neben Obst und Gemüse wird Milch als Trinkmilch angeboten, auf Verarbeitungserzeugnisse wie z.B. gesüßte Milchmischgetränke soll verzichtet werden. So wird eine kostenfreie Abgabe an Schülerinnen und Schüler ermöglicht.
- Bei der Auswahl der Erzeugnisse sind vor allem die Aspekte Vielfalt, Gesundheit, Regionalität und saisonales Angebot zu berücksichtigen, sowohl ökologisch als auch konventionell erzeugte Produkte werden ermöglicht.
- Die begünstigten Schülerinnen und Schüler erhalten die Erzeugnisse Obst, Gemüse und Trinkmilch kostenfrei.
Rechtliche Grundlagen
Verordnung (EU) 2016/795 (PDF, 534KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Verordnung (EU) 2016/791 (PDF, 367KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Durchführungsverordnung (EU) 2017/39 (PDF, 368KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/39 (PDF, 515KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Delegierte Verordnung (EU) 2017/40 (PDF, 359KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/40 (PDF, 501KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetz (PDF, 255KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Zuständigkeitsverordnung EU-Schulprogramm SH (PDF, 128KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Was ist wichtig für die Schulen?
- Das Schulprogramm wird ausschließlich für Grundschulen und Förderzentren angeboten.
- Das Bewerbungsverfahren der Schulen ist unabhängig vom Antragverfahren organisiert, Antragssteller sind ausschließlich Lieferanten (Direktvermarkter, Händler, Caterer), so kann für die Schulen der Verwaltungsaufwand klein gehalten werden.
- Um möglichst viele Schulen zu erreichen, wird das Schulprogramm für zwei Tage je Unterrichtswoche angeboten. So könnten möglichst viele Grund- und Förderschulen erreicht werden.
- Die Teilnahme der Schulen beruht auf Freiwilligkeit. Schulen, die an dem Programm teilnehmen, suchen sich ihren Lieferanten und führen begleitende pädagogische Maßnahmen durch.
In der Strategie für die Umsetzung des EU-Schulprogrammes in Schleswig-Holstein in den Schuljahren 2017/18 bis 2023/24 sind die Grundzüge festgelegt ( Strategie EU-Schulprogramm SH (PDF, 518KB, Datei ist nicht barrierefrei)).
Bewerbungsverfahren für Schulen
Zeitplan
- der aktuelle Bewerbungszeitraum endete am 28. April 2023
- Veröffentlichung der teilnehmenden Schulen im Mai des Jahres im Internet und Benachrichtigung per E-Mail
- anschließend noch vor den Sommerferien Suche eines Lieferanten und Abschluss einer Liefervereinbarung durch die Schulen
- Regelmäßige kostenfreie Belieferung nach Zuwendungsbescheid vom LLnL
- Zulassung für das EU-Schulprogramm gilt jeweils für ein Schuljahr
- Zur Fortführung ist immer eine neue Bewerbung erforderlich.
- Schulen die bereits teilgenommen haben, werden bevorzugt ausgewählt.
Jede schulische Einrichtung, die am EU-Schulprogramm teilnehmen möchte, muss sich um die Teilnahme jährlich neu bewerben. Aktuelle Bewerbungsunterlagen finden Sie unter der Rubrik "Informationen für Schulen" in nebenstehender Infobox "Schulen/Lieferanten".
Aufgaben und Anforderungen an den Schulen
- Liefermodalitäten mit dem Lieferanten abstimmen und beachten
- Organisieren: Erzeugnisse annehmen, verteilen, waschen, zerkleinern, ...
- Pädagogische Begleitung des Programmes organisieren
- Liefernachweise prüfen und quittieren
- EU-Schulprogramm Poster (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei) öffentlich machen
- Ggf. an Evaluierung teilnehmen
- ...
Pädagogisches Konzept
- Bei der Schulauswahl ist die Durchführung von pädagogischen Begleitmaßnahmen verpflichtend, die soziale Situation in der Schule und des schulischen Umfeldes (Brennpunktschulen) ist ein weiteres Auswahlkriterium. Hierzu ist ein möglichst einfaches Verfahren entwickelt worden.
- Der pädagogische Rahmen knüpft dabei an bereits bestehende Projekte wie zum Beispiel dem Projekt "Mein Essen wächst nicht im Supermarkt, Schüler auf dem Bauernhof" an.
- Zur Begleitung der ernährungspädagogischen Arbeit an den Schulen wurde eine Servicestelle bei der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. Sektion Schleswig-Holstein eingerichtet (Link siehe Infokasten rechts).
- Hier können Sie das Poster mit Ernährungspyramide "So mache ich es richtig!" (PDF, 328KB, Datei ist nicht barrierefrei) herunterladen und für die pädagogische Arbeit nutzen.
Antragsverfahren
- Das Antrags- und Beihilfeverfahren für Lieferanten wird wie das ausgelaufene Schulmilchprogramm vom Landesamt für Landwirtschaft und nachhalige Landentwicklung als nachgeordnete Behörde des MLLEV durchgeführt. das Verfahren ist unter der Rubrik "Informationen für Lieferanten" in nebenstehender Infobox beschrieben.
Weitere Informationen
Gesunde Ernährung in Kindertagesstätten und Schulen
EU-Schulprogramme im Rahmen der GAP
Schulobst-, -gemüse- und -milchprogramm der EU, EU KOM
Vernetzungsstellen Schulverpflegung, IN FORM
Bundeszentrum für Ernährung, BZfE
Evaluierung des EU-Schulprogrammes
Im Rahmen des sechsjährigen EU-Schulprogrammes war eine Evaluierung verpflichtend. Diese wurde in Schleswig-Holstein kontinuierlich unter Einbeziehung aller Beteiligten durchgeführt (Schulen, Kinder, Eltern, LieferantInnen, Verwaltung). Die Ergebnisse der Evaluierung liegen vor und sind im gesamtdeutschen Evaluationsbericht veröffentlicht – die Daten von Schleswig-Holstein sind hier enthalten:
Wichtig!
Mit der Zulassung zum Programm besteht auch die Pflicht, es durchzuführen. Hilfreiche Hygieneempfehlungen für die Verpflegung im Schulbetrieb in Zeiten von Corona-bedingten Restriktionen hat die Deutsche Gesellschaft für Ernährung – Sektion Schleswig-Holstein – ausgearbeitet und sind in deren Internetauftritt einzusehen.
Teilnehmende gesucht
In Schleswig-Holstein ist die Förderung aus finanziellen Gründen nicht flächendeckend möglich, sondern kann nur einer beschränkten Zahl an Bildungseinrichtungen zu Gute kommen. Die Teilnahme am Programm ist freiwillig, dabei kann für wesentliche Erzeugnisgruppen die Abgabe kostenfrei an die SchülerInnen erfolgen. Bei der Umsetzung des Programms soll es keine übermäßige Belastung der Schulen durch Verwaltung geben. Schulen können sich jährlich in einem Vorverfahren immer im Frühjahr um die Teilnahme für das kommende Schuljahr bewerben und werden jeweils für ein Schuljahr ausgewählt (siehe Infokästen: Informationen für Schulen und Suche nach teilnehmenden Schulen)
Schulprogramm-Videos
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