Automatisiertes Mahnverfahren

In Schleswig-Holstein wird seit dem 16.09.2002 das automatisierte Mahnverfahren (AMV) im Datenträgeraustausch in landesweiter Zuständigkeit des Amtsgerichts Schleswig als zusätzliche Alternative mit erheblichen Vorteilen zum papiergestützten Verfahren angeboten.

Letzte Aktualisierung: 13.03.2015

Amtsgericht Schleswig

Seit dem 1. November 2006 hat das zentrale Mahngericht Schleswig die alleinige landesweite Zuständigkeit für sämtliche Mahnverfahren der Amtsgerichte in Schleswig-Holstein. Hier werden alle elektronisch eingereichten Mahnverfahren für das gesamte Land Schleswig-Holstein bearbeitet (so genanntes "maschinelles Mahnverfahren").

Ausnahme: Mahnanträge, die die Arbeitsgerichtsbarkeit betreffen, müssen auch weiterhin an das jeweils zuständige Arbeitsgericht gerichtet werden.