Automatisiertes Mahnverfahren
In Schleswig-Holstein wird seit dem 16.09.2002 das automatisierte Mahnverfahren (AMV) im Datenträgeraustausch in landesweiter Zuständigkeit des Amtsgerichts Schleswig als zusätzliche Alternative mit erheblichen Vorteilen zum papiergestützten Verfahren angeboten.
Amtsgericht Schleswig
Seit dem 1. November 2006 hat das zentrale Mahngericht Schleswig die alleinige landesweite Zuständigkeit für sämtliche Mahnverfahren der Amtsgerichte in Schleswig-Holstein. Hier werden alle elektronisch eingereichten Mahnverfahren für das gesamte Land Schleswig-Holstein bearbeitet (so genanntes "maschinelles Mahnverfahren").
Ausnahme: Mahnanträge, die die Arbeitsgerichtsbarkeit betreffen, müssen auch weiterhin an das jeweils zuständige Arbeitsgericht gerichtet werden.