Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen können in Deutschland anerkannt werden.
Sie haben im Ausland einen Beruf erlernt und wollen in Deutschland arbeiten? Dann können Sie die Gleichwertigkeit dieser Qualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation prüfen lassen. Dies gilt unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus.
Beratung
Sie wissen nicht, zu welcher Berufsgruppe Ihr Abschluss gehört, wer für die Prüfung Ihres Abschlusses zuständig ist oder haben Sie Fragen zur finanziellen Unterstützung bei Ihrer Anerkennung? Hier finden Sie Ihre Ansprechperson in Schleswig-Holstein für allgemeine Fragen zur Anerkennung und Qualifizierung im Anerkennungsverfahren. mehr lesen
Auch die für die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses zuständige Stelle berät Sie gern.
Informationen zum Anerkennungsverfahren, zu einzelnen Berufen, Beratungsstellen und – wenn vorhanden – den Link zum digitalen Antragsformular finden Sie auf dem Anerkennungsportal des BIBB. mehr lesen
Auch über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein (EA-SH) können Sie für reglementierte Berufe einen digitalen Antrag auf Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation stellen. Hier kommen Sie zum entsprechenden Antragsformular (deutsch/ englisch): mehr lesen
Am Ende dieser Seite finden Sie eine Auflistung der am häufigsten nachgefragten Berufe und der dafür zuständigen Stellen.
Reglementierte und nicht reglementierte Berufe
Für so genannte reglementierte Berufe in Deutschland – beispielsweise Arzt/Ärztin, Krankenpfleger/Krankenpflegerin oder Lehrkräfte – ist eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation zwingend notwendig. Aber auch bei den nicht reglementierten Berufen, beispielsweise Ausbildungsberufe im dualen System, kann die Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihres Berufsabschlusses hilfreich sein und zum Beispiel den Zugang zu einem Beruf erleichtern.
Für welche Berufe eine Anerkennung in Schleswig-Holstein unbedingt notwendig ist, erfahren Sie auf BIBB-Anerkennungsportal mehr lesen
Antragstellung
Sie können Ihren Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation auch elektronisch stellen:
- bei der zuständigen Stelle über das BIBB-Anerkennungsportal mehr lesen
- beim Einheitlichen Ansprechpartner mehr lesen
Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere notwendige Unterlagen an.
Qualifizierungsmaßnahmen
Häufig sind für eine Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ergänzende Anpassungslehrgänge oder eine Eignungsprüfung nötig. Die zuständige Stelle, die auch die Anerkennung prüft, wird Sie hierzu beraten.
Zuständige Stellen für häufig nachgefragte Berufe
| Zuständige Stelle | Zugeordnete reglementierte Berufe |
|---|---|
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Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, |
Erzieherin/Erzieher Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren von bis zu 100 Euro an. Es kann eine Gebührenbefreiung bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II beantragt werden. Hinzu kommen weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien. |
| Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Brunswiker Straße 16-22 24105 Kiel Telefon 0431 988-5897 E-Mail: |
Lehrerin/Lehrer mehr lesen Für das Anerkennungsverfahren fallen für Lehramtsqualifikationen keine Gebühren an. |
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Hochschule für angewandte Wissenschaften Kiel Prüfungsausschuss für die staatliche Anerkennung in Sozialberufen
Sokratesplatz 2 |
Soziale Arbeit weitere Informationen unter mehr lesen Für das Anerkennungsverfahren können Gebühren bis zu 102 Euro anfallen. Hinzu kommen weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien. |
| Ministerium für Justiz und Gesundheit Lorentzendamm 35 24103 Kiel Telefon 0431 988-0 E-Mail: poststelle@jumi.landsh.de | Rechtsanwältin/Rechtsanwalt |
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Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbrauerschutz
Fleethörn 29-31 |
Lebensmittelchemiker und Lebensmittelkontrolleure |
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Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbrauerschutz
Fleethörn 29-31 |
Tierärztin/Tierarzt Für die Erteilung der Approbation sowie für die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufes fallen Verwaltungsgebühren je nach Aufwand in einem Rahmen von 117 bis 400 Euro an. |
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Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 71 |
Stadtplanerin/Stadtplaner
Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren von etwa 100 bis 300 Euro an. |
Gesundheitsberufe
| Zuständige Stelle | Zugeordnete reglementierte Berufe |
|---|---|
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Schleswig-Holsteinisches Institut für berufliche Bildung (SHIBB)
Muhliusstraße 38 |
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Altenpflegehelfer/in, Physiotherapeut/in, Pflegehelfer/in (Kranken- und Altenpflege), Pflegefachmann/frau, Ergotherapeut/in, Logopädin/Logopäde, Masseur/in und med. Bademeister/in, Diätassistent/in, Podologe/-in, Operationstechnische/r Assistent/in (OTA), Rettungsassistent/in, Notfallsanitäter/in, Rettungssanitäter/in, Anästhesietechnische/r Assistent/in (ATA), Orthopist/ Orthopistin, Medizinisch technische/r Assistent/-in (MTA)
Für das Anerkennungsverfahren fallen je nach Beruf Gebühren von 60 bis 530 Euro an. |
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Landesamt für soziale Dienste
Gartenstraße 24 |
Ärztin/ Arzt, Zahnärztin/ Zahnarzt, Apothekerin/ Apotheker, Psychotherapeutin/ Psychotherapeut, Psychologische Psychotherapeutin/ -therapeut, Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin/ -therapeut, Hebamme Für das Anerkennungsverfahren fallen je nach Beruf Gebühren von 60 bis 530 Euro an. Hinzu kommen weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien oder Sachverständigenleistungen. |
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Ärztekammer Schleswig-Holstein |
Weiterbildungsabschlüsse von Fachärztinnen und Fachärzten Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren von etwa 100 bis 600 Euro an. Hinzu kommen weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien. |
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Zahnärztekammer Schleswig-Holstein
Westring 496 |
Weiterbildungsabschlüsse von Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzten Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren von 950 Euro an. Hinzu kommen mögliche weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien. |
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Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 75 |
Weiterbildungsabschlüsse von Fachapothekerinnen und Fachapothekern Für das Anerkennungsverfahren fallen keine Gebühren an. |
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Psychotherapeutenkammer
Sophienblatt 92-94 |
Weiterbildungsabschlüsse von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten; Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren an, darüber hinaus auch Gebühren für beispielsweise Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien.
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Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstraße 210-214 |
Medizinische Fachangestellte / Medizinischer Fachangestellter (MFA) Die Gebühren betragen zurzeit 125 Euro für die Dokumentenprüfung. Für eine Qualifikationsanalyse fällt eine Verwaltungsgebühr von 175 Euro an. Hinzu können weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien kommen. Nähere Informationen unter mehr lesen |
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Zahnärztekammer Westfalen-Lippe |
Zahnmedizinische Fachangestellte / Zahnmedizinischer Fachangestellter (ZFA) Die Kosten für die Gleichwertigkeitsfeststellung liegen bei 480 Euro. Hinzu können weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien kommen. Nähere Informationen unter mehr lesen |
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Landesapothekerkammer Brandenburg
Am Buchhorst 18 |
Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte / Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter (PKA) Die Höhe der Gebühr für das Anerkennungsverfahren bestimmt sich nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung. Die Mindestgebühr beträgt 240 Euro und die Höchstgebühr 500 Euro. Hinzu können weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzungen, Kopien kommen. Nähere Informationen unter: https://www.lakbb.de/aus-fort-und-weiterbildung/bqfg-anerkennung-auslaendischer-berufsabschluesse/pharmazeutisch-kaufmaennische-angestellte/zustaendige-stelle/ |
Handwerkliche Berufe
(wie zum Beispiel Kfz-Mechatroniker/-in, Elektroniker/-in, Friseur/-in, Tischler/-in)
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Zuständige Stelle |
Zugeordnete reglementierte Berufe |
|---|---|
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Handwerkskammer Flensburg
Denise Dronia |
Für die Stadt Flensburg und die Kreise Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Nordfriesland und Dithmarschen https://wv11.odav.de/artikel/anerkennung-auslaendischer-abschluesse-11,87,40.html Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren von etwa 300 bis 600 Euro an. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Hinzu kommen weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzung, Kopien und Qualifikationsanalysen. |
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Handwerkskammer Lübeck
Sabrina Dücker |
Für Lübeck, Kiel, Neumünster und die Kreise Ostholstein, Herzogtum Lauenburg, Plön, Segeberg, Steinburg und Stormarn https://www.hwk-luebeck.de/ausbildung/anerkennungsgesetz.html Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren von etwa 100 bis 600 Euro an. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Hinzu kommen weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzung, Kopien und Qualifikationsanalysen. |
Berufe aus Industrie und Handel
| Zuständige Stelle | Zugeordnete reglementierte Berufe |
|---|---|
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IHK-FOSA (Foreign Skills Approval)
Ulmenstraße 52 g |
Für das Anerkennungsverfahren fallen Gebühren von etwa 100 bis 600 Euro an. Hinzu kommen weitere Gebühren zum Beispiel für Beglaubigungen, Übersetzung, Kopien. Liste der Berufe: https://www.ihk-fosa.de/fileadmin/ihk-fosa/Dateien/Informationsmaterial/IHK-Berufe.pdf |
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IHK Kiel
Bergstraße 2 |
Für Kiel, Neumünster und die Kreise Pinneberg, Plön, Rendsburg-Eckernförde und Steinburg https://www.ihk-schleswig-holstein.de/bildung/ausbildung/tipps/ausland-berufsabschluesse-1372002
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IHK Flensburg
Heinrichstraße 28-34 |
Für Flensburg und die Kreise Schleswig-Flensburg, Nordfriesland und Dithmarschen https://www.ihk-schleswig-holstein.de/bildung/ausbildung/tipps/ausland-berufsabschluesse-1372002
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IHK Lübeck
Fackenburger Allee 2 |
Für Lübeck und die Kreise Ostholstein, Segeberg und Stormarn https://www.ihk-schleswig-holstein.de/bildung/ausbildung/tipps/ausland-berufsabschluesse-1372002 |